Geräte und Anlagen zum Schutz von Geländen, Gebäuden und Räumen gegen unbefugtes Eindringen von Personen. Bei Ansprechen einer Sicherungsanlage wird örtlich akustisch und optisch Alarm ausgelöst oder »in der Stille« Polizei oder Werksschutz alarmiert. Die Schutzbereiche können durch Strahlenschranken mit Infrarot, Mikrowellen und Ultraschallsendern (Schall), die bei Bewegungen (Bewegungsmelder) in ihrem Bereich Alarm auslösen, gesichert werden. Codierte (Code), nur an Berechtigte ausgegebene Karten, die am Eingang automatisch gelesen werden (Zugangskontrolle), zählen ebenso zum I. wie elektr. Kontakte an Türen und Fenstern oder auf Körperwärme reagierende Sensoren.
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