Notstromversorgung. Behelfsmäßige Weiterversorgung ausgewählter (wichtiger) Verbraucher oder Anlagenteile mit Elektroenergie bei Ausfall der allgemeinen Stromversorgung. Die Weiterversorgung wird in diesem Fall von einer Netzersatzanlage, z. B. von Akkumulatoren oder Notstromaggregaten, übernommen; die Umschaltung erfolgt automatisch oder von Hand. E. ist vor allem dort erforderlich, wo durch Ausfall der öffentlichen Energieversorgung das Leben oder die Gesundheit (Sicherheit) von Menschen gefährdet ist, z. B. in Krankenhäusern; oder bei Ausfall der Normalbeleuchtung, z. B. in Zirkusmanegen, auf Bob- und Rennschlittenbahnen (Notbeleuchtung). E. Findet jedoch auch zum Schutz von Sachwerten, z. B. Nutztieren, technologischen Prozessen, und zur Aufrechterhaltung wichtiger Kommunikationsmittel (Rundfunk, Fernmeldewesen) Anwendung, wenn die allgemeine Stromversorgung ausfällt. Die elektrischen Einrichtungen für die E. sind so zu installieren, daß selbst bei Ausfall der allgemeinen Stromversorgung ein einwandfreier Betrieb der E. sichergestellt ist.
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