Beleuchtung mit künstlichem Licht, die bei Ausfall der Normalbeleuchtung wirksam wird. Die N. ist anzuwenden, wenn ein Ausfall der Normalbeleuchtung zu Gefährdungen von Personen und zu Schäden von Sachwerten führen kann. Die N. wird eingeteilt in Sicherheits- und Befehlsbeleuchtung. Sie ist von einer vom Normalnetz unabhängigen Netzersatzanlage-aus zu speisen oder an eine zweite Einspeisung des öffentlichen Energieversorgungsnetzes anzuschließen. An die Netzersatzanlage dürfen andere Verbraucher nur dann angeschlossen werden, wenn sichergestellt ist, daß die für die N. benötigte Leistung während der geforderten Brenndauer zur Verfügung steht. Als Schutzmaßnahme gegen gefährliche elektrische Durchströmungen als Folge von Körperschlüssen wird in N.-Anlagen mit Nennspannungen über 50 V Wechselspannung oder über 120 V Gleichspannung das Schutzleitungssystem mit ständiger Überwachung des Isolationswiderstands der aktiven Leiter gegen Erde empfohlen. Stromkreise für N. dürfen sich nicht mit anderen Stromkreisen in einer mehradrigen Leitung, in einem Bündel oder in einem gemeinsamen Installationsrohr bzw. -kanal befinden.
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