Biophysik, Bezeichnung für den Helligkeitsunterschied im Bild von elektronenmikroskopisch abgebildeten Objekten. Der Bildkontrast wird durch die Streuprozesse beschränkt, welche bei der Wechselwirkung des abbildenden Strahlenbündels mit den Objektbausteinen bei der Durchstrahlung eines amorphen Objektes auftreten. Sie führen dazu, dass von den Objektpunkten je nach Streuvermögen mehr oder weniger weit geöffnete Strahlenbündel ausgehen und zum Objektiv gelangen.
Bei der Deutung elektronenmikroskopischer Bilder ist die infolge der geringen benutzten Strahlaperturen sehr grosse Tiefenschärfe zu berücksichtigen, die in der Grössenordnung von ca. 50 nm liegt. Es wird also bei der Elektronenmikroskopie (im Gegensatz zur lichtmikroskopischen Abbildung) das Objekt in der gesamten Tiefenausdehnung scharf erfasst.
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