Sichtblende. Unabhängig von der Leuchte bzw. dem Scheinwerfer angeordnetes Element mit abschirmender Wirkung zum Vermeiden von Direktblendung. Gesonderte flächige Elemente werden unter Einhaltung eines konkreten Abschirmwinkels im Abstand von der Blendpuelle angeordnet. Dabei ist zu beachten, daß die Architektur sowohl bei Innen- als auch Außenräumen nicht gestört wird. Bevorzugt werden Gestaltungselemente oder Zweckelemente wie Schaubilder, Werbeträger, Raumeinrichtungen, Maschinen u. a. eingesetzt.
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