Unterhaltungskosten für bestehende Anlagen. Als B. werden alle Kosten bezeichnet, die notwendig sind, um bestehende Anlagen zu erhalten. Dazu zählen der Unterhalt von Gebäuden und Anlagen einschl. Heizung, Lüftung und Reinigung, Energiekosten, Wartung, Nachinstallation und Abschreibungen.
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