Für die Isolationsspannung eines elektrotechnischen Betriebsmittels bemessene Isolierung der aktiven Teile gegeneinander und gegen Körper. Die B. dient hauptsächlich der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit eines elektrotechnischen Betriebsmittels, z. B. der Vermeidung von Kurzschlüssen. Sie wird darum auch als Grundisolierung bezeichnet. Als alleiniger Schutz gegen gefährliche elektrische Durchströmungen ist die B. ungeeignet; dazu bedarf es der Vollisolierung (Basisisolierung) oder der Schutzisolierung.
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