Geometrische Beziehungen zwischen der Beobachteraugenhöhe, dem Beobachterstandort und dem Bewertungsfeld bei der Straßenbeleuchtung. Zur Bewertung und zur Berechnung der Fahrbahnleuchtdichte und der Leuchtdichtegleichmäßigkeit sind für diese geometrischen Beziehungen folgende Festlegungen getroffen worden : Die Augenhöhe des Beobachters (Fahrzeuglenkers) wird einheitlich mit h = 1,5 m festgelegt. Der Standort des Beobachters befindet sich bei Fahrbahnen mit Verkehr in zwei Richtungen sowie bei Richtungsfahrbahnen mit zwei Fahrspuren im Abstand von 6/4 und bei Richtungsfahrbahnen mit mehr als zwei Fahrspuren im Abstand von b/2 vom rechten Fahrbahnrand entfernt. Die Fahrbahnbreite b ist der Abstand zwischen den äußeren Fahrbahnbegrenzungen. Der Neigungswinkel der Beobachtungsrichtung gegen die Horizontale (Blickwinkel) beträgt e= 1°.
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