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Automatische Landung

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Manfred Schönborn

Landung eines Flugzeugs ohne aktives Eingreifen des Piloten in die Steuerung des Flugzeugs auf dessen Weg zum Aufsetzpunkt der Landebahn. Voraussetzung dafür sind ein Instrumenten-Lande-System ILS auf dem Flughafen, ein zum Empfang und zur automatischen Auswertung von dessen Signalen ausgerüstetes Flugzeug und entspr. geschulte Flugzeugführer. Während die ILS-Signale bei jedem Instrumentanflug (im Gegensatz zum Anflug nach Sicht [Sichtanflug] aus dem Fenster) über Anzeigeninstrumente als Führungsinformationen zur Flugzeugsteuerung »von Hand« dienen, werden sie bei der Aut. L. von der Selbststeueranlage (Autopilot) des Flugzeugs verarbeitet. Auf diese Weise wird ein »Allwetterflugbetrieb« möglich, der auch bei völligem Nebel sichere Landungen erlaubt. Der Allwetterflugbetrieb ist in Kategorien eingeteilt, bei denen die sog. Entscheidungshöhe eine wichtige Rolle spielt. Spätestens in dieser Höhe über Grund muß der Pilot die Landebahn deutlich erkennen können, um entweder den Landeanflug handgesteuert zu beenden oder, wenn die Sicht nicht gegeben ist, durchzustarten. Zu jeder Kategorie gehört ferner eine gewisse Sichtweite über der Landebahn. Für Kat. beträgt die Entscheidungshöhe 60 m, die Landebahnsicht 800 m, für Kat. II30 m und 400 m. Bei Kat IIgibt es praktisch keine Entscheidungshöhe mehr; die Horizontalsicht muß bei lila lediglich 200 m, beIllb noch 50 m betragen, beIIIc ist auch sie Null. Landungen nach Kat. IIIc sind wirkliche Blindlandungen, die seit vielen Jahren auch ausgeführt werden.

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