Energie, die notwendig ist, einen Festkörper oder eine Gasentladung zur Strahlung anzuregen oder die elektrische Leitfähigkeit zu erhöhen. Werden in einem Festkörper die Elektronen durch Photonenanregung in andere Bänder gehoben (Bändermodell), so verändert sich zunächst die Leitfähigkeit (Widerstand) des Materials; fällt das Elektron dann in das Ausgangsband zurück, kommt es unter bestimmten Bedingungen zu Strahlungsemission. Bei einer Gasentladung werden die Elektronen eines Atoms durch die A. (Licht- oder Elektronenstoß) auf eine andere Elektronenhülle gehoben (Absorptionsprozeß); beim Zurückspringen wird die A. in Form von Strahlung wieder abgegeben. Ist die A. so groß, daß die Elektronen die Atomhülle verlassen können, spricht man von Ionisationsenergie. diejenige Energie, die zur Anregung eines Atoms, Moleküls oder Ions in einen bestimmten Energiezustand notwendig ist. Die Anregungsenergie ist daher die Differenz der Energien des angeregten Zustands Ea und des Grundzustands Eg.
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