fahr- und schwimmfähiges Fahrzeugmodell. Das A. kann Rad- oder Kettenantrieb für die Landfahrt und Schrauben- oder Wasserstrahlantrieb für die Wasserfahrt haben. Typische A. sind Modelle von militärischen Schwimmfahrzeugen, schwimmfähigen Zugmitteln oder Schwimmpanzern. Das A. muß folgende Eigenschaften besitzen: a) ausreichende Schwimmfähigkeit, d. h. bei Wasserfahrt (auch im beladenen Zustand) Eintauchen nur bis zur vorgesehenen Schwimmwasserlinie; b) genügende Schwimmstabilität; c) ausreichende Beweglichkeit, d. h., es muß die erforderliche Geschwindigkeit im Wasser auch bei Gegenströmung erzielen; d) gute Manövrierfähigkeit auf Land und Wasser, d. h., es muß geraden Kurs und enge Kurven sowie vorund rückwärts mit der erforderlichen Geschwindigkeit fahren; e) Fähigkeit, sicher auf das Wasser und aus ihm herausfahren.
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