Teilwert der Arbeitsplatzbeleuchtungsstärke, der bei kombinierter Beleuchtung von der Allgemeinbeleuchtung erzeugt wird. Die Höhe des A. wird in Standards abhängig von der Nennbeleuchtungsstärke gefordert und nimmt Werte zwischen 10 % und 35 % derselben an. Mit dieser Forderung soll gewährleistet werden, daß zusätzlich zur Arbeitsplatzbeleuchtung eine Allgemeinbeleuchtung des Raums erfolgt. Diese trägt durch Aufhellung des Umfelds zu günstigen Sehbedingungen und zum Wohlbefinden bei.
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