Örtlicher Mittelwert der Beleuchtungsstärke, der in Abhängigkeit von der jeweiligen Sehaufgabe für einen Raum, eine Raumzone oder einen Arbeitsplatz in Normen oder Standards festgelegt ist. Die N. wird unter Berücksichtigung der Größe des kleinsten Sehobjekts, des Betrachtungsabstands zwischen Auge und Sehobjekt, des Kontrastes zwischen Sehobjekt und seiner unmittelbaren Umgebung, des mittleren Reflexionsgrads der Hauptarbeitsfläche und Bedingungen aus der Arbeitsaufgabe ermittelt. Bei taktil-visuellen Handlungen wird die N. auf der Grundlage der Arbeitskategorie und der Arbeitsgruppe bestimmt. Dabei wird von einer den Anforderungen an die Beleuchtungsgüte (z. B. angemessene Blendungsbegrenzung, Farbwiedergabe, Kontrastwiedergabe und Körperwiedergabe) genügenden Beleuchtungs- und Raumsituation ausgegangen. Die N. bezieht sich auf die zu beleuchtende Fläche ( Meßebene bzw. Nutzebene). Wird keine Bezugsebene angegeben, so gilt eine Höhe von 0,85 m über der Oberfläche des Fußbodens (OFF) bei Innenbeleuchtung. Bei Außen- und Straßenbeleuchtung ist die zu beleuchtende Oberfläche die Bezugsebene. Die N. muß bei einem mittleren Alterungszustand der Beleuchtungsanlage gewährleistet sein.
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