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Abklingen der Aktivität

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Autor:
Hans-Peter Ahlsen

die zeitliche Abnahme der Aktivität einer radioaktiven Substanz, beschrieben durch das radioaktive Zerfallsgesetz (radioaktiver Zerfall). In einer Zerfallskette von Radionukliden 1 Abklingen der Aktivität 2 Abklingen der Aktivität 3 mit i.a. unterschiedlichen Halbwertszeiten wird ständig durch Zerfall der Muttersubstanz 1 neue Tochtersubstanz 2 erzeugt. Ist zu Beginn einer Messreihe nur die Muttersubstanz in der Menge N1,0 vorhanden, so gilt für die Zeitabhängigkeit ihrer Substanzmenge N1:

Abklingen der Aktivität,

und für die Änderung der Substanzmenge des Nuklids 2 ergibt sich die Gleichung dN2 = l1N1dt - l2N2dt mit der Lösung

Abklingen der Aktivität

und für das Folgeprodukt 3, wenn es stabil ist

Abklingen der Aktivität.

Je nachdem, ob für die Zerfallskonstanten l1 > l2, also für die Halbwertszeiten T1/2(1) < T1/2(2), oder umgekehrt l1 < l2, also T1/2(1) > T1/2(2) gilt, ergeben sich ganz unterschiedliche Aktivitätsänderungen von Mutter- und Tochternuklid.

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