Begriff aus dem Umweltschutzrecht (Umwelt/Umweltschutz), wonach derjenige, der die Umwelt schädigt, für die Kosten aufzukommen hat, die bei der Behebung des Schadens anfallen. Die Durchsetzung des V. ist schwierig und zuweilen fragwürdig, weil Verursacher und Schadensausmaß meist nicht eindeutig feststellbar sind und mancher eher zahlt als die Verschmutzungsquellen zu beseitigen.
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