Zugelassene Maßabweichung an Werkstücken oder fertigen Teilen. Die T. ist die Differenz zwischen einem zugelassenen Höchst- und Mindestmaß; dazwischen liegt das auf der Fertigungszeichnung angegebene »Nennmaß« (Nennwerte). T. sind T. felder, die bei ineinanderzufügenden Teilen entsprechend der vorgesehenen »Passung« aufeinander abgestimmt werden. »Passung« besagt, ob die Teile z. B. gleitend oder festsitzend ineinandergreifen sollen.
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