Kernphysik, ein Ereignisablauf, bei dem der Betrieb eines Kernreaktors aus sicherheitstechnischen Gründen nicht fortgesetzt werden kann, für den die Anlage jedoch so ausgelegt ist, dass die Folgen für die Umgebung bestimmte Grenzwerte nicht übersteigen. Die entsprechenden Grenzwerte der Strahlenexposition sind in der Strahlenschutzverordnung festgelegt, sie betragen im Störfall 50 mSv als Ganzkörperdosis. Zu den in der Störfallverordnung von 1984 aufgeführten Störfällen zählen u.a. Kühlmittelverlust, Störungen in der Leistungsverteilung im Reaktorkern und Störungen bei der Brennelementhandhabung und -lagerung.
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