Erziehungsmaßnahme gemäß Rechtsordnung des Modellsports der GST, durch die ein Wettkämpfer von Modellsportwettkämpfen, in der Regel befristet, ausgeschlossen wird. Die S. kann von den Modellsportkommissionen der GST auf Kreis, Bezirks- oder Republikebene und von den Präsidien des Klubs des Modellsports der GST ausgesprochen werden, wenn der Modellsportler ohne Teilnahmebestätigung zu einem Wettkampf anreist, wenn die Bedingungen der Startberechtigung (Normative, Limits) nicht oder nicht ordnungsgemäß erfüllt wurden und wenn Disziplin- oder Regelverstöße vorliegen. Die S. ist genau zu befristen (Datum des Beginns und des Endes der S.).
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