Steuerverfahren der Leistungselektronik zur Änderung des Zündzeitpunkts, bei dem der Stromfluß beginnt, z. B. von zwei Thyristoren in Antiparallel-schaltung. Durch die Verzögerung des Zündzeitpunktes (Anschneiden einer Halbwelle) wird eine Änderung der Leistungsaufnahme des angeschlossenen Geräts und damit z. B. eine Drehzahländerung eines Rührgeräts oder die Helligkeitssteuerung einer Lampe bewirkt. Die Phasenanschnittregelung wird ebenso wie die Schwingungspaketsteuerung für elektronische Speise- und Steuereinrichtungen, die meist in Haushalt- und Heimwerkergeräte eingebaut sind, genutzt. Zur Leistungssteuerung von Heizelementen oder Wärmegeräten sind P. nicht zugelassen. In Wohnungen ist die Installation von gesteuerten Beleuchtungsanlagen (P. und Schwingungspaketsteuerung) nur bis zu einem Anschlußwert der Lampen von 1 000 W zulässig; bei unsymmetrischer Belastung ist der höchstzulässige Anschlußwert auf 400 W begrenzt.
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