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Naturgesetze

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Petra Nordinghaus-Martin

Allgemeines, im Sinne der modernen Wissenschaften ein Schema, Phänomene der Natur in eine mathematisch formulierbare Beziehung zu bringen. Diese neuzeitliche Auffassung wurde stark von Kepler, Galilei und Descartes geprägt. In der Antike kannte man hingegen nur drei quantitative Gesetze: das optische Reflexionsgesetz, das mechanische Hebelgesetz und das hydrostatische Auftriebsgesetz. Auch differenzierte die Antike im Unterschied zur neuzeitlichen Wissenschaft nicht zwischen experimentell verifizierbaren, empirischen Gesetzmässigkeiten und logisch-mathematischen, aus notwendigen Postulaten abgeleiteten Sätzen (Geschichte der Physik).

Welches die hinreichenden und notwendigen Bedingungen sind, damit eine bestimmte Aussage tatsächlich als Naturgesetz anerkannt wird, ist in der Wissenschaftstheorie bis heute nicht vollends geklärt. Die meisten Physiker nehmen wohl die pragmatische Haltung ein, dass eine Aussage dann Gesetzescharakter hat, wenn sie auch ohne Überprüfung aller Einzelfälle annehmbar ist, gleichzeitig ihre Annahme aber nicht von der Überprüfung nur bestimmter Einzelfälle abhängt. Bei der Klassifizierung von Naturgesetzen unterscheidet man neben der Einteilung in deterministische und statistische Gesetze oftmals mikro- und makroskopische Gesetze, obwohl die Grenze nicht eindeutig ist und quantenmechanische Phänomene ja auch makroskopische Effekte verursachen. (Wissenschaftsphilosophie)

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