MWG, Reaktionsisotherme, von C.M. Guldberg und
P. Waage 1867 aufgestelltes Gesetz zur Berechnung der Gleichgewichtslage
chemischer Reaktionen. Das Gesetz besagt, dass eine chemische Reaktion bei gegebener
Temperatur dann zum Stillstand kommt (Gleichgewichtszustand), wenn der Quotient
aus dem Produkt der Konzentrationen der Reaktionsprodukte und dem Produkt der
Konzentration der Ausgangsstoffe einen bestimmten, für die Reaktion
charakteristischen und temperaturabhängigen Zahlenwert Kc
(Gleichgewichtskonstante) annimmt. Für eine Gesamtreaktion AB + CD AD + BC lautet das Massenwirkungsgesetz also [c(AD) × c(BC)] / [c(AB)
× c(BC)] = Kc. Nehmen an einer
Reaktion zwei, drei oder mehr Moleküle der gleichen Molekülart teil, so ist in
der Massenwirkungsgleichung die Konzentration dieser Molekülart in die zweite,
dritte oder entsprechend höhere Potenz zu erheben. Statt mit den
Konzentrationen c kann man das Gesetz auch mit den
Gasdrücken p (Kp) oder Aktivitäten a (Ka) der einzelnen
Reaktionsteilnehmer im Reaktionsraum aufstellen.
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