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Massenwirkungsgesetz

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Irene Kramer-Schwenk

MWG, Reaktionsisotherme, von C.M. Guldberg und P. Waage 1867 aufgestelltes Gesetz zur Berechnung der Gleichgewichtslage chemischer Reaktionen. Das Gesetz besagt, dass eine chemische Reaktion bei gegebener Temperatur dann zum Stillstand kommt (Gleichgewichtszustand), wenn der Quotient aus dem Produkt der Konzentrationen der Reaktionsprodukte und dem Produkt der Konzentration der Ausgangsstoffe einen bestimmten, für die Reaktion charakteristischen und temperaturabhängigen Zahlenwert Kc (Gleichgewichtskonstante) annimmt. Für eine Gesamtreaktion AB + CD Massenwirkungsgesetz AD + BC lautet das Massenwirkungsgesetz also [c(AD) × c(BC)] / [c(AB) × c(BC)] = Kc. Nehmen an einer Reaktion zwei, drei oder mehr Moleküle der gleichen Molekülart teil, so ist in der Massenwirkungsgleichung die Konzentration dieser Molekülart in die zweite, dritte oder entsprechend höhere Potenz zu erheben. Statt mit den Konzentrationen c kann man das Gesetz auch mit den Gasdrücken p (Kp) oder Aktivitäten a (Ka) der einzelnen Reaktionsteilnehmer im Reaktionsraum aufstellen.

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