Festlegung von Grenztemperaturen für Leuchten im Normalbetrieb. Für die beim Dauerbetrieb von Leuchten auftretenden Temperaturen, hervorgerufen durch Konvektionswärme, sind Grenzwerte festgelegt. Diese Grenzwerte gelten für Leuchtenbauteile und Leuchtenwerkstoffe unter Berücksichtigung der angegebenen Nennspannungen und -leistungen bei einer Umgebungstemperatur von 25 °C. Die in der Leuchte auftretenden Innentemperaturen dürfen nicht zu einer Zerstörung, Verformung oder Brandgefahr führen. Die eingesetzten Leuchtenbaustoffe müssen wärmebeständig sein und auch bei defekten Bauteilen den dadurch entstehenden Temperaturerhöhungen standhalten. Gegebenenfalls werden Thermoschalter zur Temperaturbegrenzung eingesetzt.
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