Spezialleuchten, die für den Einsatz in schlagwettergefährdeten Bergbaubetrieben oder in explosionsgefährdeten Räumen vorgesehen sind (kurz Sch-Leuchte oder Ex-Leuchte). Der Einsatz dieser Leuchten erfolgt in Räumen, in denen sich explosible Gemische entwickeln können. Diese Gemische dürfen weder durch Erwärmung der Leuchten noch durch Kontaktfunkenbildung gezündet werden. Der Aufbau e. L. gewährleistet, daß die betriebsmäßige Kontaktgabe gekapselt erfolgt. Erwärmungen dürfen nur innerhalb zugelassener Grenzwerte liegen. Ein Öffnen ist nur mit Sonderwerkzeugen möglich. Schutzarten, Zündgruppen und Explosionsklassen werden als zusätzliche Bezeichnung an die Begriffe (Seh) oder (Ex) angehängt. Die Bestückung e. L. erfolgt mit Glüh- und Leuchtstofflampen, hauptsächlich Einstiftsockellampen. Alle e. L. unterliegen strengen technischen Vorschriften und müssen von einer staatlich zugelassenen Prüfdienststelle freigegeben werden.
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