Kurzbezeichnung für Anordnung über die Landfunkdienste. Die L. enthält die für die DDR gültigen gesetzlichen Bestimmungen über das Genehmigungsverfahren zum Bau oder Erwerb und Betrieb von Funkanlagen zur Fernsteuerung von Modellen und von Spielzeug, den Genehmigungsumfang, die Pflichten des Genehmigungsinhabers, das Erlöschen der Genehmigungen und die Verantwortlichkeit.
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