Finanzieller Aufwand zur Erhaltung von Beleuchtungsanlagen. Mit I. werden alle Aufwendungen bezeichnet, die notwendig sind, um Beleuchtungsanlagen betriebsfähig zu erhalten. Dazu gehört die Aufrechterhaltung der Funktionstüchtigkeit von Anlagen, Wartung, Reinigung, Reparatur, Revision oder die Wiederherstellung ausgefallener Anlagen.
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