Gesetz der konstanten Wärmesummen, ein 1840 vor der Formulierung des allgemeinen Energieprinzips von H. Hess aufgestelltes Gesetz, das besagt, dass die Reaktionswärme zwischen zwei Zuständen eines Systems unabhängig davon ist, auf welchem Weg, direkt oder über beliebige Zwischenstufen, das System vom Anfangs- in den Endzustand gebracht wird. Bringt man das System über eine Kette von Reaktionen in den Ausgangszustand zurück, so ist die Summe der Reaktionswärmen null. Das Hess\'sche Gesetz folgt unmittelbar aus dem ersten Hauptsatz der Thermodynamik, nach dem die innere Energie und die Enthalpie Zustandsgrössen sind.
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