allgemeine Bezeichnung für Motorflugmodelle, die in ihren Abmessungen (Spannweite > 2 m) und der Abflugmasse (m>4kg) an die obere Grenze der zulässigen Daten für « Flugmodelle herankommen. Als G. werden sowohl vorbildgetreue Flugmodelle als auch vorbildähnliche Zweckmodelle, z. B. für Schleppflug, Bannerschlepp o. a., gebaut. Die vorbildähnlichen G. zeichnen sich durch gutmütige Flugeigenschaften, hohe Zuladefähigkeit, große Zugkraftreserve und gute Starteigenschaften aus. Segelflugmodelle mit Spannweiten > 3 m werden als Großsegler bezeichnet.
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