Minimaler Abstand zwischen einer Lichtquelle und einem Punkt, in dem die Beleuchtungsstärke bei Vorgabe eines Berechnungsfehlers nach dem photometrischen Entfernungsgesetz berechnet werden kann. Als Voraussetzung für die Anwendung des photometrischen Entfernungsgesetzes gilt, daß die Lichtquelle klein gegenüber dem Beleuchtungsabstand ist. Man spricht dann von einer Punktlichtquelle. Da die Lichtquellen eine endliche Ausdehnung aufweisen, entstehen bei der Anwendung des Entfernungsgesetzes immer Fehler. Bei Beleuchtungsberechnungen kann man Fehler von g 5 % tolerieren. Das bedeutet, daß die p. G. größer als 3mal der größten Lampenausdehnung sein muß. Oberhalb dieser p. G. berechnet man dann die Beleuchtungsstärke mit ausreichender Genauigkeit nach dem photometrischen Entfernungsgesetz.
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