Die von einem Flugzeug erreichbare max. Flughöhe. Sie ist erreicht, wenn die Motorleistung infolge der abnehmenden Luftdichte nicht mehr ausreicht, weiter zu steigen. Weil sich dieser Punkt nicht eindeutig für ein gegebenes Flugzeug bestimmen läßt, wurde als Leistungsangabe für die Praxis die sog. Dienstgipfelhöhe eingeführt; das ist die Höhe, in der die Steiggeschwindigkeit auf den Wert 0, 5 m/s abgesunken ist.
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