System, mit dessen Hilfe vom Boden aus der Luftraum überwacht und die Bewegungen der Luftfahrzeuge in ihm gelenkt werden mit dem Hauptziel, Zusammenstöße zu vermeiden. In der Bundesrepublik Deutschland ist die F. der Bundesanstalt für Flugsicherung (BfS) übertragen. Die Führer von Luftfahrzeugen haben den Anweisungen der »Fluglotsen« Folge zu leisten, denen eine Vielzahl technischer Einrichtungen zur Verfügung steht. Die Flugzeuge werden mit Hilfe von Radaranlagen geortet und verfolgt. Per Sprechfunk und automatisierten funktechnischen Verfahren korrespondieren Lotsen und Bodenstationen mit den Piloten und ebenfalls selbsttätigen Bordanlagen. Der gesamte Luftraum ist vertikal und horizontal gegliedert und in Kontrollbezirke und sog. Fluginformationsgebiete unterteilt. Die Luftfahrzeuge bewegen sich meist auf definierten Luftstraßen, wobei die F. für ihre horizontale und vertikale Staffelung sorgt. Ausgenommen von der F. sind Lufträume geringer Höhe, soweit sie nicht in der Nähe eines Flughafens hegen und nicht vom kontrollierten Verkehr berührt werden. Voraussetzung jeglicher F. ist, daß die Flugzeuge so ausgerüstet sind, daß sie von ihren Piloten entsprechend der von der F. genehmigten Flugpläne und nach den Anweisungen der Fluglotsen navigiert (Navigation) werden können.
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