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Fallgesetze

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Julian Schultheiss

Klassische Mechanik, Gesetze zur Beschreibung des freien Falls in der Nähe der Erdoberfläche. Die Fallgesetze lauten:

1) Die Fallgeschwindigkeit  v  wächst proportional mit der Fallzeit t: v  = gt.

2) Die durchfallene Strecke h, der Fallweg, wächst proportional zu t2.

.

Beim Proportionalitätsfaktor g handelt es sich um die Fallbeschleunigung, die in der Nähe der Erdoberfläche konstant ist und den mittleren Wert g = 9,81 m / s2 hat (g ändert sich nach dem Gravitationsgesetz mit dem Quadrat des reziproken Abstands vom Erdmittelpunkt, Schwereanomalien).

Die zentrale Aussage der Fallgesetze lässt sich wie folgt zusammenfassen: Weder Fallweg noch Fallgeschwindigkeit hängen von der Masse oder der Form des fallenden Körpers ab, d.h. ohne Luftwiderstand fallen alle Körper gleich schnell.

Aus den Fallgesetzen folgt für die Geschwindigkeitshöhe (die Höhe h( v )), die ein frei fallender Körper durchfallen muss, um die Geschwindigkeit  v  zu erreichen:

.

G. Galilei fand die Fallgesetze entgegen einer weitverbreiteten Meinung nicht bereits 1590 - und zwar durch Versuche am schiefen Turm in Pisa - sondern erst 1609 auf der Basis theoretischer Überlegungen; sie wurden in den »Discorsi« (1639) veröffentlicht und von Galilei erst in den Jahren nach 1609 durch Versuche mit Fallrinnen auch experimentell erhärtet.

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