Urkunde, die für zulassungspflichtige Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger ausgestellt wird. Wird beim Kauf eines fabrikneuen Fahrzeugs mit ausgehändigt. Eintragungen in den F. dürfen nur von den Zulassungsstellen und in besonderen Fällen von ausdrücklich dazu ermächtigten Personen vorgenommen werden.
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