Kompensation von induktiven und kapazitiven Blindleistungen mit dem Ziel der Verbesserung des Leistungsfaktors.
Das Prinzip der B. ist im Bild a) dargestellt. Man unterscheidet:
Einzelkompensation, die Blindleistung wird direkt am Entstehungsort ausgeglichen;
Gruppenkompensation, die Kompensation erfolgt an den Einspeisepunkten mehrerer Betriebsmittel, z. B. von Lichtbändern;
Zentralkompensation, belastungsabhängige, automatisch arbeitende Kompensation für ein Gebäude oder einen Betriebs- bzw. Anlagenteil.
Die erforderliche Blindleistung der B. läßt sich graphisch anhand des sog. cos
Blindstromkompensation, die Erhöhung der
Spannung eines Stromversorgungsgenerators zur Kompensation der am Verbraucher
abfallenden Blindleistung. Obwohl diese definitionsgemäss keine elektrische
Energie verbraucht, belastet sie dennoch indirekt Generator und Zuleitungsnetz
über deren Innenwiderstände Ri,Gen bzw. Ri,Z. Der Spannungsabfall DU
= Ri,Gen × IS an einem Generator als
Stromquelle hängt nämlich vom Absolutwert des Stromes (Scheinstrom) (IW: Wirkstrom, IB: Blindstrom) ab und
damit auch von der Blindleistung. Der Stromerzeuger muss somit eine um DU
grössere Spannung am Generator erzeugen, um beim Verbraucher eine Spannung von
z.B. 220V bereitzustellen. Daher müssen Verbraucher mit hoher Blindleistung
(vor allem Motoren mit grosser induktiver, d.h. positiver Blindleistung) diese
kompensieren, indem z.B. Kondensatoren mit entgegengesetzt gleicher
kapazitativer (negativer) Blindleistung zugeschaltet werden.
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