Kompensation von induktiven und kapazitiven Blindleistungen mit dem Ziel der Verbesserung des Leistungsfaktors. Das Prinzip der B. ist im Bild a) dargestellt. Man unterscheidet: Einzelkompensation, die Blindleistung wird direkt am Entstehungsort ausgeglichen; Gruppenkompensation, die Kompensation erfolgt an den Einspeisepunkten mehrerer Betriebsmittel, z. B. von Lichtbändern; Zentralkompensation, belastungsabhängige, automatisch arbeitende Kompensation für ein Gebäude oder einen Betriebs- bzw. Anlagenteil. Die erforderliche Blindleistung der B. läßt sich graphisch anhand des sog. cos Blindstromkompensation, die Erhöhung der Spannung eines Stromversorgungsgenerators zur Kompensation der am Verbraucher abfallenden Blindleistung. Obwohl diese definitionsgemäss keine elektrische Energie verbraucht, belastet sie dennoch indirekt Generator und Zuleitungsnetz über deren Innenwiderstände Ri,Gen bzw. Ri,Z. Der Spannungsabfall DU = Ri,Gen × IS an einem Generator als Stromquelle hängt nämlich vom Absolutwert des Stromes (Scheinstrom) (IW: Wirkstrom, IB: Blindstrom) ab und damit auch von der Blindleistung. Der Stromerzeuger muss somit eine um DU grössere Spannung am Generator erzeugen, um beim Verbraucher eine Spannung von z.B. 220V bereitzustellen. Daher müssen Verbraucher mit hoher Blindleistung (vor allem Motoren mit grosser induktiver, d.h. positiver Blindleistung) diese kompensieren, indem z.B. Kondensatoren mit entgegengesetzt gleicher kapazitativer (negativer) Blindleistung zugeschaltet werden.
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