Durchführung von Beleuchtungsmessungen an in Betrieb befindlichen Beleuchtungsanlagen. B. werden zur Überprüfung der theoretisch ermittelten Werte der Leuchtdichte und Beleuchtungsstärke durchgeführt. Für längere Zeit in Betrieb befindliche Beleuchtungsanlagen sind B. zur Kontrolle der Einhaltung der technisch vorgeschriebenen Mindestwerte notwendig, da Lampen und Leuchten durch Alterung und Verschmutzung die Beleuchtungsstärke erheblich negativ beeinflussen.
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