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Betriebserlaubnis allgemeine

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Autor:
Karl-Wilhelm Steinfieber

Bestätigung, daß das reihenweise gefertigte Fahrzeug den Bestimmungen über den Bau und den Betrieb von Kraftfahrzeugen entspricht und für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen ist. Die Betriebserlaubnis wird durch staatliche Institutionen des jeweiligen Landes entweder dem inländischen Hersteller des serienmäßig gefertigten Baumusters oder dem Importeur der im Ausland gefertigten Fahrzeuge erteilt. Erteilung erfolgt aufgrund einer Typprüfung. Alle ausgelieferten Fahrzeuge müssen in allen geprüften Einzelheiten den Daten der allgemeinen Betriebserlaubnis entsprechen.

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