Bezeichnung für die Krankheitserscheinungen nach Ganz- oder Teilkörperbestrahlung mit ionisierender Strahlung. Die die Schwere des Bestrahlungssyndroms hängt von der Höhe der Dosis ab. Erste klinisch erfassbare Betrahlungseffekte treten bei einer einmaligen Ganzkörperbestrahlung von ca. 250 mSv auf. Während eine vorübergehende Strahlenkrankheit (Strahlenkater) bei ca. 1 Sv eintritt, kommt es bei einmaliger Ganzkörperbestrahlung von ca. 4 Sv zu einer schweren Strahlenkrankheit mit 50 % Todesfällen bei fehlender medizinischer Therapie. Die tödliche Dosis beläuft sich auf ca. 7 Sv.
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