Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart dazu bestimmt sind, von Kraftfahrzeugen gezogen zu werden. Weitgehend den Erfordernissen der Verkehrswirtschaft und des Straßenverkehrs angepaßt. Bauarten: A. für PKW, GKW, Straßen-und Sattelzugmaschinen, Traktoren. Ein-bis dreiachsig. Vier- und mehrachsig Sonderkonstruktionen mit gegebenenfalls Ausnahmegenehmigung (Betriebserlaubn i s).
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